Entscheidung anfechten
Internes Beschwerdeverfahren nach Art. 20 DSA
Wer Beschwerde einlegen kann
Beschwerdeberechtigt ist, wer von einer Moderationsentscheidung betroffen ist: wer die Meldung eingereicht hat, und wer den betroffenen Inhalt eingestellt hat. Das prüfen wir am Konto beziehungsweise am Link aus der Entscheidungs-E-Mail — nicht am Formular.
Frist
Die Frist beträgt sechs Monate ab der Entscheidung (Art. 20 Abs. 1 DSA). Nach Ablauf können wir eine Beschwerde nicht mehr entgegennehmen; der Weg zu einer außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle und der Rechtsweg bleiben davon unberührt.
Wie es weitergeht
Eine Beschwerde wird von einem Menschen erneut geprüft, nicht automatisiert entschieden. Das Ergebnis bekommst du mit Begründung an die Adresse, die zur Meldung hinterlegt ist. Hast du ohne Konto gemeldet, gilt der Link aus der Entscheidungs-E-Mail für genau eine Beschwerde.
Diese Inhalte dienen der Information und ersetzen keine Rechtsberatung.
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